Stellungnahme
zu den von der Beauftragten für Kultur und Medien erarbeiteten Eckpunkten für ein Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970
(Juni 2005)

Der ADK respektiert die dem Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 zugrunde liegenden Erwägungen.
In einer ausführlichen Stellungnahme macht der deutschen Kunsthandel weitreichende Vorschläge zur internationalen Realisierung des Kulturgutschutzes deutlich.
Die Standpunkte des ADK …
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Der Stellungnahme im Anhang beigefügt sind die drei folgenden Dokumente:
- Verhaltenskodex für den internationalen Handel mit Kunstwerken von 1986 [Anlage 1],
- Berufsbild der Kunsthändler
(aus der Verbandssatzung des BDKA) [Anlage 2]. - Wer das Register fragt, darf fortan ruhiger schlafen (DIE WELT, 09.01.98, S. 10) [Anlage 3]
Beachten Sie hierzu auch die Stellungnahme des ADK vom Mai 2006 sowie die Pressemitteilung des ADK vom 8. September 2005.
Für Rückfragen und weiterführende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung (Kontakt).
(Juni 2005, © ADK)
