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Die Antwort des ADK auf einen offenen Brief von ICOM Deutschland

zum Thema: Kunsthandel im Spannungsfeld des Kulturgutschutzes

Grafik: Tempel mit Paragraph-Zeichen darüber

(20. Oktober 2006)

Sehr geehrter Herr Dr. Langenstein,

die Pressemitteilung, auf die sich Ihre Kritik [ist im Anschluss an diesen Brief angefügt] bezieht, ist nur ein Teil einer Reihe von Statements, in denen sich der Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände differenziert zum Thema Kulturgutschutz geäußert hat. Vor allem in zwei vorhergehenden Veröffentlichungen sowie in einer Stellungnahme zum Umsetzungsgesetz der UNESCO-Konvention haben wir uns explizit von jedwedem illegalen Handel distanziert und konstruktive Vorschläge für Maßnahmen zur Optimierung des Kulturgutschutzes gemacht.

Wir gehen hier nicht auf Einzelheiten ein, da alle Statements frei zugänglich auf unserer Website www.arbeitskreis-kunsthandel.de nachzulesen sind. An dieser Stelle sei nur gesagt, dass der seriöse Kunsthandel zu Recht besorgt ist über unangemessene Restriktionen, die das eigentliche Übel - die illegalen Praktiken in den Herkunftsländern - nicht einmal ansatzweise beseitigen.

Ist Ihnen eigentlich bekannt, welchem Ausmaß an Kontrolle sich Kunsthändler beispielsweise auf Kunst- und Antiquitätenmessen in den westeuropäischen Ländern, insbesondere in Deutschland, unterziehen? Welchen gutachterlichen Aufwand hier Fachbeiräte und Jurys betreiben, denen im übrigen stets Museumskuratoren und Kunstwissenschaftler angehören?

Ihre Forderung, der hiesige Handel möge sich endlich Standesregeln geben, ist längst erfüllt. Der Bundesverband des Deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels bekennt sich bereits seit 1996 zu den ethischen Richtlinien seines Dachverbandes, der Conféderation Internationale des Négociants en Oeuvres d’Art (C.I.N.O.A.), die den Handel bzw. die Beteiligung an Transaktionen illegal erworbener oder ausgeführter Kulturgüter untersagen.
(Weiteres hierzu: Verhaltenskodex für den Handel mit Kunstwerken)

Auch die IADAA - International Association of Dealers in Ancient Art, der auch die relevanten deutschen Antikenhändler angehören, bedarf keiner Aufforderung zu Selbstverpflichtungen, da sich die Vereinigung seit 1998 in neun programmatischen Punkten dem Kulturgutschutz unterwirft. (Nachzulesen in: www.iadaa.org/iadaa_frameset_1/iadaa_frameset_1.htm (öffnet neues Fenster))

Auch der Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer - der dem Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände im übrigen nicht angehört - hat jüngst ein Regelwerk erarbeitet und sich explizit zum Kulturgutschutz bekannt, veröffentlicht in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5. August dieses Jahres.

Trotz all dieser Bemühungen setzt sich immer wieder, geradezu reflexhaft, ein Ressentiment gegenüber dem Kunsthandel durch, das nicht zwischen den seriös arbeitenden Marktakteuren auf der einer Seite und illegitimen Handelpraktiken auf der anderen Seite zu unterscheiden bereit ist - so leider auch in Ihren Zeilen.

Als Beispiel führen Sie das Stuttgarter Auktionshaus Nagel an, welches bislang - bis auf den genannten Fall - durch keinerlei skandalöse Vorgänge aufgefallen ist. Zumal sich gerade abzeichnet, dass der Versteigerer in dieser Sache selbst getäuscht wurde und nicht bösgläubig gehandelt hat.

Sie dürfen versichert sein, dass der ADK seinerseits niemals auf die Idee käme, aus den skandalösen Vorgängen in der Petersburger Ermitage, im Getty Museum oder in Krefeld - um nur einmal drei Beispiele zu nennen - den pauschalen Generalverdacht abzuleiten, alle Museen seien durch Diebstähle von Angehörigen ihrer Kuratoren bedroht oder durch öffentlichen Druck zur Rückgabe unrechtmäßig erworbener Objekte gezwungen oder tendierten zum Verkauf ihrer Highlights zwecks Finanzierung von Renovierungsvorhaben.

Wir bedauern sehr, dass ein hoher Repräsentant der ICOM derartige Kurzschlüsse aus einem in die Schlagzeilen geratenen Vorgang zieht und veröffentlicht (!), die positiven Leistungen des Kunsthandels - auch hinsichtlich seiner produktiven Zusammenarbeit mit den Museen - jedoch vollkommen ausser Acht lässt.

Durch Ihr Verhalten gezwungen, werden wir diese Antwort ebenfalls veröffentlichen und auf unsere Website einstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Maria Sturm

ADK)


Der folgende offene Brief wurde verfasst von Dr. York Langenstein, Präsident ICOM-Deutschland, als Reaktion auf die Pressemitteilung des ADK vom 9.10.2006 unter dem Titel Kunsthandel im Spannungsfeld des Kulturgutschutzes. Die Antwort des ADK lesen Sie am Beginn dieser Seite.


Sehr geehrte Frau Sturm, sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Sicht von ICOM-Deutschland ist die Initiative der Bundesregierung für einen Beitritt zur UNESCO-Konvention über den Kulturgüterschutz sowie für eine Regelung des Handels mit importierten Kulturgütern ohne klare Provenienz nachdrücklich zu begrüßen.

Insofern finde ich es bedauerlich, wenn in der Presseerklärung des Arbeitskreises Deutscher Kunsthandelsverbände die mangelnde Bereitschaft, dem illegalen Handel gerade mit archäologischen Objekten wirksam entgegenzutreten, so offenkundig hervortritt.

Darüber hinaus fände ich es dringend wünschenswert, dass sich der Deutsche Kunsthandel möglichst bald auf Ethische Richtlinien verständigt, wie sie etwa die British Art Market Federation mit den Principles of Conduct of the UK Art Market schon im Jahre 2000 vorgelegt hat.

Wenn sich die dem ADK angehörenden Kunsthandelsverbände und deren einzelne Mitglieder nicht als Widerpart, sondern als die rechte Hand des Kulturgutschutzgedankens begreifen, wie es in ihrer Pressemitteilung unterstrichen wird, dann wären überzeugende Standesrichtlinien mit wirksamen Regelungen zum Kulturgüterschutz als Selbstverpflichtung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Dass wir in Deutschland längst noch nicht so weit sind, wird durch die skandalösen Vorgänge um die beabsichtigte Versteigerung von abhanden gekommenen Objekten aus Schloss Friedenstein im Stuttgarter Auktionshaus Nagel unterstrichen.

Insofern ist es nachdrücklich zu begrüßen, dass Herr Staatsminister Neumann bei der vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am 9./10. Oktober 2006 in Bonn veranstalteten Konferenz Im Labyrinth des Rechts. Wege zum Kulturgüterschutz erneut die Absicht bekräftigt hat, die UNESCO-Konvention alsbald zu ratifizieren und auch durch eine Verbesserung der zollrechtlichen Regelungen eine wirksamere Kontrolle bei der Einführung von Kulturgütern sicherzustellen.

Wir leiten unsere Stellungnahme auch der Presse als offenen Brief zu.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. York Langenstein
Präsident ICOM-Deutschland

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