Kulturpolitische Aktivitäten des ADK seit Herbst 2002 - Ein Rückblick
von Birgit Maria Sturm
(April 2004)
Zusammenfassung

Der Arbeitskreis deutscher Kunsthandelsverbände sah sich in den vergangenen 15 Monaten mehrfach anlässlich kulturpolitischer Entwicklungen und Debatten zu einer Stellungnahme herausgefordert. So stand zum Jahreswechsel 2002/2003 die reduzierte Mehrwertsteuer für Kunstwerke auf der Kippe; kurze Zeit später konnte man die Kappung der Spekulationsfrist auf der Maßnahmen-Liste zum Steuersubventionsabbau finden. Beide Male intervenierte der Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände bei den politischen Akteuren und schuf ein Bewusstsein dafür, dass der deutsche Kunstmarkt einen irreversiblen Schaden erleiden würde, sollte der volle Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke oder eine sog. Spekulationssteuer für private Kunstverkäufe eingeführt werden. In Folge wurde weder die Umsatzsteuer für Kunst erhöht, noch die Spekulationsfrist abgeschafft.
Der deutsche Kunsthandel akzeptiert die UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgütern gegen Diebstahl und illegale Ausfuhr in vollem Umfang. Die im Zusammenhang des Irak-Krieges entstandenen Beschädigungen und Plünderungen dortiger Museen ließen seinerzeit pauschale Ressentiments gegen den Kunsthandel aufkeimen. Der Ruf nach der Ratifikation der extrem restriktiven UNIDROIT-Konvention wurde immer lauter. Der ADK hat deutlich gemacht, dass die deutsche Rechtsordnung hinreichend Mittel zum Schutz kultureller Güter bietet. Darüber hinaus gehende Verordnungen hätten lediglich eine Lähmung des seriösen Kunsthandels zur Folge.
Reduzierte Mehrwertsteuer für Kunst und Sammlungsstücke
Schon bald nach den Wahlen im September 2002 sind im Rahmen der Koalitionsverhandlungen der sich neu konstituierenden Bundesregierung weit reichende Pläne zur Haushaltskonsolidierung bekannt geworden. In einem vom Bundesfinanzministerium aufgestellten Katalog zur Abschaffung von Umsatzsteuerprivilegien standen Kunstgegenstände und Sammlungsstücke an erster Stelle. Sogleich hat der ADK Anfang Oktober 2002 an alle wichtigen Finanz- und Kulturpolitiker sowie an die entscheidenden Persönlichkeiten der Regierungsfraktionen appelliert, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke und Kulturgüter beizubehalten.
In einer detaillierten Stellungnahme wurde mit den ohnehin unverhältnismäßig hohen Abgabelasten, die sich für den Kunsthandel aus dem deutschen Urheberrecht ergeben, argumentiert; ferner wurde an die Verpflichtung des Bundes erinnert, durch die Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer einen indirekten Beitrag zur Künstler- und Kulturförderung und damit zur allgemeinen Bildung in Deutschland zu leisten. Außerdem wurde den Adressaten verdeutlicht, dass sich die erhofften Mehreinnahmen durch die Einführung des Regelsteuersatzes von 16% für Kunstwerke in absehbarer Zeit nicht einstellen würden, da die Umsätze mit Kunst durch einen unproportionalen Preisanstieg zunächst einmal stagnieren würden. Im übrigen würden eventuelle Mehreinnahmen im Bundeshaushaltsvolumen insgesamt nicht nennenswert ins Gewicht fallen.
Schließlich wurde Ende November 2002 bekannt, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke beibehalten werden soll - was alle kommerziellen Kunstvermittler aufatmen ließ. Dennoch ist Wachsamkeit geboten, denn es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Steuerpolitik auf der Suche nach neuen Quellen zum Auffüllen von Finanzlöchern wieder einmal den hierzu völlig ungeeigneten Kunstbetrieb entdeckt.
Besteuerung privater Veräußerungsgewinne, sog. Spekulationssteuer
Anfang Februar 2003 kam ein neuer Stein ins Rollen: Im Rahmen eines Gesetzentwurfes zum Steuersubventionsabbau sollte die einjährige Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungen entfallen - was insbesondere für den Kunstsammler gravierende Auswirkungen gehabt hätte. Denn nach dem Entwurf wäre jeder Gewinn aus dem Verkauf von Objekten, die nicht dem täglichen Gebrauch unterliegen, in voller Höhe und zu jedem Zeitpunkt (also nicht nur innerhalb eines Jahres ab Erwerb des Objekts) einkommensteuerpflichtig gewesen.
Da dieses Gesetz auch den Bundesrat hätte passieren müssen, hat der Arbeitskreis nicht nur eine Vielzahl an Bundespolitikern, sondern vor allem auch die Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder angeschrieben und diesen vor Augen geführt, dass die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne ein Schritt in die falsche Richtung ist:
- weil eine Wertzuwachssteuer den Eigentumsbegriff beeinträchtigt und somit verfassungsrechtlich bedenklich wäre;
- weil private Verkäufe fiskalisch kaum zu überprüfen sind bzw. der Kostenaufwand für ein zu etablierendes Kontrollsystem in keinem Verhältnis zu dem eventuellen Steuermehraufkommen stünde;
- weil sich private Kunstverkäufe ins Ausland verlagern würden, wodurch der deutsche Kunsthandel mangels inländischer Einlieferungen schwer geschädigt würde;
- weil bei älteren, geschenkten oder ererbten Sammlungsstücken die Eingangspreise und damit die Differenzen zu den Verkaufspreisen unmöglich zu ermitteln sind.
Der wichtigste Einwand aber war die Kritik an einem Denkfehler der Gesetzesvorlage, die offenbar davon ausging, dass bei privaten Kunstverkäufen immer eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Der ADK hat dargelegt, dass veritable Kunstsammler oftmals umschichten und aus dem Erlös gelegentlicher Verkäufe ihre Sammlung ergänzen, neue Akzente setzen oder deren Qualität steigern. Welcher Kunstsammler aber würde künftig Verkäufe tätigen, wenn er für einen evtl. Wertzuwachs Einkommensteuer zu zahlen hätte?
All diese Argumente wurden offenbar nachvollzogen, wie uns die Antworten aus verschiedenen Staatskanzleien, von Fraktionsvorsitzenden und von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien gezeigt haben. Im Ergebnis wurde von der Streichung der Spekulationsfrist Abstand genommen. Kunsthändler, Sammler und Kunstliebhaber konnten aufatmen.
UNESCO / UNIDROIT-Konvention
Im Zuge der Plünderungen irakischer Museen war es in den Medien seit Mai 2003 vereinzelt zu unsachlichen Äußerungen gegenüber dem internationalen Kunsthandel gekommen. Die durch Kunsthistoriker und Archäologen auf eilends einberufenen Konferenzen zum Thema Raubkunst in die Welt gesetzte Unterstellung, der Kunsthandel profitiere von aktuellen Kriegshandlungen und agiere mit geraubten Kunstobjekten, stand auch noch im Raume, als die fragwürdige Rolle des Direktors des Bagdader Irak-Museums längst deutlich geworden war und die vermeintlich zu tausenden entwendeten Kunstgegenstände bis auf wenige Stücke von Einheimischen, die sie in Sicherheit gebracht hatten, in die Museen zurückgebracht wurden.
In diesem Zusammenhang wurde in der Öffentlichkeit die Forderung nach einer Ratifikation der UNESCO-Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sowie der UNIDROIT-Konvention über gestohlenes oder illegal exportiertes Kulturgut immer lauter.
In seiner Stellungnahme im Mai 2003 hat der ADK in aller Deutlichkeit dargelegt, dass die UNESCO-Konvention längst durch die geltende deutsche Rechtsordnung insofern erfüllt wird, als sie ausländischen Institutionen ausreichend Schutz und Möglichkeiten bietet, gestohlene Kulturgüter zurückzufordern. Gleichwohl sei der deutsche Kunsthandel grundsätzlich gesprächsbereit, da er sich dem Grundsatz der UNESCO, das kulturelle Welterbe zu bewahren, absolut verpflichtet fühle. Die UNIDROIT-Konvention werde hingegen strikt abgelehnt, da sie 1. in wesentlichen Punkten der deutschen Rechtsordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch widerspricht; 2. nur unzureichende Entschädigungsregeln für den gutgläubigen Erwerber bereithält und 3. unpraktikable und nachgerade absurde bürokratische Regelungen und Hindernisse (Kulturgut-Pass) in den Kunsthandel einführen will.
Die Stellungnahme des ADK wurde von einigen Medien der Tagespresse, die sich hinsichtlich der Ereignisse in den Iraker Museen besonders exponiert hatten, wiedergegeben. Mit Kriegsende und der relativen Beruhigung sind auch die UNIDROIT-Befürworterstimmen in den Hintergrund getreten.
Festzuhalten bleibt, dass die Ratifikation von UNIDROIT strukturell extrem negative Auswirkungen auf den Kunst- und Antiquitätenhandel haben würde und diesen partiell zum Erliegen brächte - weswegen die Konvention bisher auch von allen kunstmarktstarken Ländern nicht angenommen wurde. Aus dem Büro von Christina Weiss, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, liegt dem ADK als Reaktion auf seine Pressemitteilung ein Schreiben vor, aus dem hervorgeht, dass sich die Maßnahmen zu einer Ratifizierung der UNESCO-Konvention noch im frühen Bearbeitungsstadium auf Arbeitsebene befinden, dass aber Aktivitäten hinsichtlich einer Ratifizierung der UNIDROIT-Konvention derzeit noch nicht erwogen würden. Das federführende Bundesministerium der Justiz hat wohl eingesehen, dass UNIDROIT mit deutschem Recht nicht kompatibel ist.
Berater und Sekretariat
Ab Januar 2004 konnte der Arbeitskreis deutscher Kunsthandelsverbände die Berliner Rechtsanwältin Dr. Astrid Müller-Katzenburg als juristische und kulturpolitische Beraterin gewinnen. Als ausgewiesene Spezialistin in Sachen Kunst und Recht hat sie sich auch als Autorin in der Fach- und Tagespresse einen Namen gemacht. Der ADK ist sehr zuversichtlich, dass sich aus der Zusammenarbeit mit der renommierten, auch im politischen Milieu parkettsicheren Juristin neue Impulse ergeben werden und der ADK seinen Kompetenz- und Aktionsradius somit erweitern kann.
Weiterhin wird Steuerberater Peter Mannes den ADK in steuerlichen Belangen beraten. Durch eine Vielzahl an Mandaten in der Kunsthandelsbranche ist Peter Mannes auch mit den Finessen rund um das Thema Kunst und Steuer bestens vertraut.
Die Aktivitäten des ADK werden von einem der Mitgliedsverbände in Frankfurt am Main koordiniert (Ansprechpartnerin: Birgit Maria Sturm); hier können auch weitere Unterlagen und Informationen zu den genannten Themen angefordert werden.
Der ADK ist auf Bundesebene das entscheidende Gremium des Kunstmarktes. Der ADK blickt auf eine über 30jährige kulturpolitische Vita zurück und konnte in dieser Zeit im Interesse seiner mit bildender Kunst handelnden Mitglieder zahlreiche Erfolge verzeichnen. Er bezieht seine fachliche Kompetenz nicht nur durch die Vorsitzenden seiner Mitgliedsverbände, sondern auch durch das Engagement weiterer Persönlichkeiten, wobei hier insbesondere Hans-Martin Schmitz (Rheinischer Kunsthändlerverband) hervorzuheben ist. Im Rahmen gezielter kulturpolitischer Aktivitäten arbeitet der ADK auch mit weiteren Institutionen - im vergangenen Jahr etwa mit der International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) - zusammen.
Der ADK wird auch weiterhin die kunsthandelsrelevanten Diskussionen und Veränderungen im politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Feld in Deutschland und in der EU wachsam beobachten und sich einschalten, sobald sich abzeichnet, dass dies im Interesse der deutschen Kunsthändler, Galerien, Kunstverleger und Antiquare nötig ist.
Dr. Hermann Specht, Bundesverband des deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels - Heinz Holtmann, Bundesverband Deutscher Galerien - Ulrich Hobbeling, Verband deutscher Antiquare - Klaus Gerrit Friese, Bundesverband Deutscher Kunstverleger
(© ADK und Birgit Maria Sturm)
