Der üble Vorwurf der Kulturgut-Hehlerei
(Nachdruck eines Leserbriefs in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Dienstag, 21.7.2009, von Dr. Hermann Specht, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels)
In Aus Ur oder aus Troja? (F.A.Z. vom 29. Juni) wird leider die Gesetzeslage hinsichtlich des geltenden Kulturgutschutzes in Deutschland nicht korrekt dargestellt. Zwar ist es richtig, dass die Unesco-Konvention von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut in Deutschland erst relativ spät ratifiziert wurde (im Mai 2007 und nicht Anfang 2008, wie es im Artikel heißt). Aber Deutschland ist einer der wenigen Staaten, die die Bestimmungen dieser Konvention in ein eigenes nationalstaatliches Recht umgesetzt haben. Im Zuge der Ratifikation wurde in Deutschland parallel das Kulturgüterrückgabegesetz installiert. Lediglich in der kunsthandelsstarken Schweiz und einer Handvoll weiterer Länder wurden nationalstaatliche Gesetze gemäß den Vorgaben der Unesco-Konvention auf den Weg gebracht. Länder wie Österreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande haben sie noch nicht einmal ratifiziert.
Das deutsche Umsetzungsgesetz - das stellenweise übrigens viel rigider ist als die Vorgaben der Konvention - sieht für wertvolle Kulturgüter, die von ihren Herkunftsstaaten als besonders bedeutsambezeichnet worden sind, eine Genehmigungspflicht bei der Einfuhr vor. Außerdem legt es dem Handel strenge Aufzeichnungspflichten auf. Hierzu zählen genaue Angaben und Nachweise über den Ursprung des Kulturguts sowie zu Name und Anschrift der Erwerbsquelle beziehungsweise des Käufers. Vor diesem Hintergrund entbehrt die Behauptung des Autors, die Gesetze in Deutschland seien ausgesprochen hehlerfreundlich, jeder Grundlage. Der Ehrenkodex des Bundesverbandes des Deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels verpflichtet seine Mitglieder, nicht mit Kunstobjekten zu handeln, die aus Raubgrabungen stammen oder unrechtmäßig nach Deutschland importiert worden sind. Damit wurden hierzulande schon lange vor der Kulturgutschutzgesetzgebung Maßstäbe für den Kunsthandel gesetzt. Die Kunsthandelsverbände fordern seit langem, dass in den Ursprungsländern selbst alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass schützenswertes und national wertvolles Kulturgut überhaupt in den Verkehr gelangt. Dies wäre, neben der Einrichtung einer international zugänglichen und umfassenden Datenbank zum Zweck der Dokumentation und Recherche, eine entscheidende Voraussetzung eines wirklich tragfähigen Kulturgutschutzes. Bislang hat jedoch keine supranationale Institution die Kapazitäten und finanziellen Mittel für ein solches Projekt bereitgestellt.
Der Beitrag trifft ferner widersprüchliche Aussagen über die fragwürdige Rolle eines Archäologen, der angeblich von der irakischen Regierung gebeten worden sei, ein vom Zoll beschlagnahmtes antikes Goldgefäß im Tresor des Mainzer Zentralmuseums zu deponieren, der zugleich aber vom Irak der Hehlerei verdächtigt wird. Beides passt nicht zusammen. Anstatt diesen Ungereimtheiten auf den Grund zu gehen, nimmt Daniel Gerlach den Kunsthandel in diskreditierender Weise ins Visier.
Ohne auf das Corpus Delicti hier eingehen zu können - über dessen Herkunft derzeit auf allen Ebenen recherchiert wird -, müssen zwei weitere Aussagen des Artikels über den Kunsthandel in Frage beziehungsweise richtiggestellt werden. In Deutschland gibt es kaum zwei Handvoll Kunsthandlungen, die auf antike Kunst spezialisiert sind. Der Vorwurf, Deutschland sei einer der attraktivsten Hehlermärkte, ist also absurd und stimmt mit der Realität dieses winzigen Marktes nicht überein. Umso bedauerlicher, dass dieser infolge eines spektakulären Vorfalls nun mit Generalverdacht belegt wird. Ferner kolportiert der Autor eine angeblich vom FBI in die Welt gesetzte Phantasiezahl über sechs Milliarden Dollar, (die) mit dem illegalen Handel von Kulturgütern umgesetzt werden. Seit Jahren kursiert diese Behauptung, sie wird stets von Neuem (ab)geschrieben, ohne jemals auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft oder hinsichtlich der Quelle verifiziert worden zu sein.
(Dr. Hermann Specht, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels, Drestedt)
