Ich persönlich würde mir sehr wünschen, dass Deutschland die Nummer eins im Kunstmarkt wird.
Interview mit Hans-Joachim Otto
[Erschien in gekürzter Fassung unter dem Titel Kultur ist ein Grundrecht in Heft 4/2007 der Weltkunst (öffnet neues Fenster)]
Hans-Joachim Otto ist Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag und Mitglied im Bundesvorstand der FDP. Birgit Maria Sturm, Koordinatorin des Arbeitskreises Deutscher Kunsthandelsverbände, sprach mit ihm in seiner Frankfurter Anwaltskanzlei über allgemeine und spezielle kulturpolitische Themen.
Hans Joachim Otto
Herr Otto, die FDP hat sich für 2007 eine Kulturkampagne auf die Fahnen geschrieben. Sie planen ein Liberales Kulturforum und auf dem Parteitag im Juni soll es einen kulturpolitischen Schwerpunkt geben. Wie kommt es zu dieser Akzentuierung?
Kunst und Kultur sind primär keine Freizeitvergnügen, sondern Kern des Lebens - sie halten die Gesellschaft zusammen. Dafür wollen wir das Bewusstsein stärken. Kulturelle Vielfalt kann es nur in einer freiheitlichen Gesellschaft geben. Freiheit und Kultur bedingen einander. Deswegen ist Kulturpolitik für die FDP ein langfristiges Anliegen. Wir gehen direkt an die Orte, wo Kultur stattfindet. Etwa acht Mal im Jahr veranstalten wir sogenannte Kulturfrühstücke in unterschiedlichen Städten. Wir diskutieren in einem Museum, einem Theater oder in einem Auktionshaus über aktuelle Themen mit Kulturschaffenden und mit Vermittlern. Das war eine Idee von Guido Westerwelle, der übrigens leidenschaftlicher Sammler von zeitgenössischer Kunst ist.
Hat man als Kulturpolitiker überhaupt Zeit für konkreten Kunstgenuss?
Nicht in dem Maße, in dem man es gerne hätte. Ich gönne mir einmal in der Woche ein Konzert, einen Theater- oder einen Museumsbesuch. Das muss drin sein. Ich bin mit einigen Kunsthändlern befreundet, auch hier in Frankfurt, da nehme ich auch gerne einmal meine beiden Töchter mit in eine Ausstellung mit jungen Künstlern. Kulturelle Bildung muss schon in der Schulzeit beginnen.
Wie wird man eigentlich Kulturpolitiker?
Meine Eltern waren sehr kunstinteressiert und schickten mich in Heidelberg auf ein humanistisches Gymnasium. Als Jugendlicher habe ich mehrere Musikinstrumente gespielt. Als ich 1990 in den Bundestag kam, gab es noch gar keinen richtigen Kulturausschuss. Der wurde erst 1998 eingeführt. Gibt es etwas Schöneres als Kulturpolitik? Das war schon immer mein Lieblingsthema.
Beschäftigen Sie sich auch als praktizierender Anwalt mit Kunst und Recht?
Kaum. Ich kann nicht im Bundestag über Gesetze abstimmen oder Gesetze forcieren, von denen Mandanten betroffen sind. Interessenkollisionen sollte man als Politiker tunlichst vermeiden. Gelegentlich bearbeite ich Angelegenheiten im Urheberrecht oder im gewerblichen Rechtsschutz, mein Schwerpunkt liegt aber im Erb- und Wirtschaftsrecht.
Sind Sie manchmal selbst überrascht davon, welche Bedeutung die Kulturpolitik in den letzten Jahren gewonnen hat? Oder ist das nur eine Wahrnehmung derjenigen, die sich dafür interessieren?
Die Kulturpolitik ist längst noch nicht da angekommen, wo sie sein sollte. Wir haben durchaus Probleme, uns im Deutschen Bundestag mit kulturpolitischen Themen Gehör zu verschaffen. Da dominieren andere Schwerpunkte: die Wirtschaft, das Soziale, die Finanzen. In Deutschland wird die Kulturpolitik ja von vier Ebenen bestimmt: von den Kommunen, den Ländern, dem Bund - und Europa mischt sich auch immer mehr ein. Im Rahmen der Föderalismusreform hätte man zumindest die Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern besser klären und koordinieren können. Aber die Fusion der beiden großen Kulturstiftungen ist bekanntlich gescheitert. So entstehen immer wieder Lücken und manche Kompetenzen sind unklar. Das geht alles zu Lasten der Kultur insgesamt.
Einige Ministerpräsidenten haben das Kultur-Ressort abgeschafft und gleichzeitig zur Chefsache erklärt: ist das eine Nobilitierung oder eine Degradierung der Kulturpolitik?
Das ist eine Schwächung, eindeutig. Ministerpräsidenten haben weder Zeit noch Muße, sich eingehend mit kulturpolitischen Themen zu befassen. In Berlin beispielsweise gibt es einige Brandherde, Stichwort: Staatsoper oder die Gedenkstätten. Wenn Sie den Verantwortlichen zu Gesprächen einladen, schickt er einen Untergebenen aus der zweiten oder dritten Reihe, der nicht am Kabinettstisch sitzt. So kommt man nicht voran. Kulturpolitiker müssen notfalls gegen die Regierung Position ergreifen und ihre Sache durchsetzen - man muss es auch auf Konfrontationen ankommen lassen und deshalb darf es da keine Personalunion geben.
Gibt es im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft besondere Initiativen für Kunst und Kultur?
Brüssel hat natürlich wachsende Bedeutung was die Rahmenbedingungen betrifft. Bei unseren Ausschusssitzungen stehen immer europäische Themen und Richtlinien auf der Tagesordnung. Ein folgenreiches Thema für den Kunsthandel, die Harmonisierung des Folgerechts, ist seit letztem Jahr endlich abgeschlossen. Grundsätzlich meine ich, dass sich die EU aus den kulturellen Angelegenheiten der Mitgliedstaaten heraushalten sollte. Sie sollte die Idee der kulturellen Vielfalt pflegen und keine Vereinheitlichung betreiben. Kulturpolitik ist am besten als Hausaufgabe in den Ländern selbst aufgehoben.
Mischt der Kulturausschuss mit, wenn sich in diesem Monat die europäischen Regierungschefs treffen und in einer Berliner Erklärung die kulturellen Grundlagen der EU bekräftigen wollen?
Wir werden natürlich informiert. Zunächst einmal ist vorgesehen, Europas Kulturschaffenden in den nächsten Jahren 400 Millionen Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Ob für bildende Künstler hier ein großer Vorteil herauskommt, wird sich zeigen. Der Kulturausschuss wird noch diesen Monat nach Brüssel reisen, um sich mit den zuständigen Kommissaren auszutauschen und Ideen einzubringen.
Welche kunsthandelsrelevanten Konsequenzen hätte die Einführung des Staatszieles Kultur im Grundgesetz, für die Sie sich einsetzen?
Das Grundgesetz schützt zunächst einmal die natürlichen Lebensgrundlagen. Für eine Kulturnation wäre es nur selbstverständlich, auch den Schutz der geistigen Lebensgrundlagen als Staatsziel festzuschreiben. Damit würde man ein Signal setzen, das auch direkte Konsequenzen zum Beispiel hinsichtlich der Vergabe von Fördermitteln hätte. Auch wenn der Kunsthandel hiervon nicht unmittelbar profitierte, sollte er sich ebenfalls für dieses Ziel stark machen. Im Moment sieht es so aus, dass sich die drei kleineren Fraktionen im Deutschen Bundestag für das Staatsziel Kultur einsetzen. Bei den beiden großen Koalitionsparteien sind die Mehrheitsverhältnisse noch unklar.
Die Gesetzgebung in Deutschland ist tendenziell künstlerfreundlich. Hingegen gab und gibt es für Kunstvermarkter eine Reihe an Belastungen, die das Ausland nicht kennt. Zum Beispiel die Künstlersozialabgabe, die Macht der Verwertungsgesellschaften und die Ungleichgewichte im Urheberrecht.
Das sind sicher nicht die einzigen, aber wesentliche Gründe, warum der deutsche Kunstmarkt trotz seines großen Potentials mittlerweile weit hinter der Schweiz, Großbritannien und den USA zurückliegt. Ich persönlich würde mir sehr wünschen, dass Deutschland die Nummer eins im Kunstmarkt wird. Nicht zuletzt die Künstler würden davon profitieren. Aber im Gegenteil, mit der UNESCO-Kulturgutschutzkonvention drohen dem Kunsthandel hierzulande weitere Erschwernisse.
Um an dieser Stelle nochmals auf das Thema Staatsziel Kultur zurückzukommen: hier hätte die Kulturwirtschaft zumindest ein hervorragendes Argument für die Schaffung und langfristige Aufrechterhaltung bestimmter steuerlicher Privilegien, denken Sie etwa an die reduzierte Umsatzsteuer, die ja nicht nur im Kunsthandel, sondern auch im Verlagsbereich gilt.
Wie haben Sie den Skandal rund um den Verkauf der Berliner Straßenszene von Kirchner wahrgenommen?
Vom konkreten Fall habe ich erst aus der Presse erfahren. Grundsätzlich halte ich den Restitutionsgedanken für richtig. Wenn sich aber herausstellt, dass es nur vordergründig um die Entschädigung von Betroffenen geht, und der eigentliche Antrieb von Restitutionsforschern und spezialisierten Anwälten die rein geschäftsmäßige Aussicht auf hohe Anteile an Verkaufserlösen ist - zwischen 30 und 80 Prozent! -, dann ist eine Fehlentwicklung eingetreten. Dann sage ich, wie es Henrik Hanstein kürzlich in der WELTKUNST formulierte: So wie es ist, kann es nicht bleiben.
Gibt es denn anderenorts sinnvolle Regelungen, die Folgen des Kunstraubs im Nationalsozialismus in den Griff zu bekommen?
Ich meine, wir können uns ein Vorbild an Frankreich nehmen. Hier wurde 1999 eine Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen, kurz: CIVS, gegründet. An diese Kommission können sich beide Seiten wenden, also sowohl die Geschädigten, als auch Museen, an die Forderungen gestellt werden. Die Kommission bemüht sich dann im Sinne eines Mediationsverfahrens darum, eine faire und gerechte Lösung zu finden. Die CIVS arbeitet, so weit ich sehe, sehr professionell; sie hat Zugang zu allen Behörden, sie unterhält Außenstellen z.B. in Deutschland, sie stellt uneigennützige Nachforschungen an - und, ganz entscheidend: ihre Finanzierung ist gesichert. Ihr Bestreben ist es, dass Opfer beziehungsweise deren Erben angemessen entschädigt werden und zugleich, dass die fraglichen Kunstwerke den Museen als Dauerleihgaben erhalten bleiben. Offenbar geschieht dies zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass solche Herrschaften, die mit der Restitution Geschäfte machen wollen, in Frankreich nicht mehr auf den Plan treten.
Die Diskussion zeigt jedenfalls, dass die Provenienzforschung in den Museen weiter vorangetrieben werden muss. Dazu bedarf es aber zusätzlichen Personals und finanzieller Mittel.
Provenienzforschung ist ein ganz wichtiges Thema, das ist bei der Politik auch angekommen. Die Museen sind meistens überfordert und haben für interne Recherchen kaum ausreichendes Personal. Zugleich müssen sie aber ein Interesse daran haben, offene Fragen zu klären, anderenfalls schaden sie womöglich ihrem Ansehen. Provenienzforschung muss professionalisiert, ausgebaut und - das ist entscheidend - sie muss koordiniert werden. Alle Informationen müssen in einem Pool gesammelt und abrufbar sein. Für ein solches Projekt müssen aber die Voraussetzungen erst einmal geschaffen werden.
Wie stehen Sie als Kulturpolitiker der FDP zum Thema UNESCO-Kulturgutschutzkonvention? Sie haben bereits angedeutet, dass deren Umsetzung den deutschen Kunsthandel beeinträchtigen wird.
Hinter diesem Thema stehen, wie auch bei der Restitutionsproblematik, höchst komplizierte Sachverhalte. Man muss sehr genau abwägen und stößt immer wieder an Tabuzonen. Alle bisherigen Regierungen hatten gute Gründe, die UNESCO-Konvention in Deutschland nicht zu ratifizieren. Als sie mit der großen Koalition wieder auf den Tisch kam, haben sich sogleich die Gutmenschen unter den Kulturgutschützern zu Wort gemeldet und die Medien mit ihrer Sicht der Dinge besetzt. Aber wer glaubt, Raubgrabungen im Irak oder anderswo durch bürokratische Bürden des Kunsthandels hierzulande zu verhindern, der irrt. Überhaupt hat mich die Unkenntnis mancher Kollegen erstaunt, denn die derzeitige Gesetzeslage ist völlig ausreichend, um den Transfer beziehungsweise Handel mit geraubten Bodenfunden und Kunstwerken zu verbieten.
Die Kunsthandelsverbände haben sich in sehr sachlicher Weise an der Debatte beteiligt und beispielsweise nachgewiesen, dass die UNESCO-Konvention selbst viel liberaler ist als das deutsche Umsetzungsgesetz.
Das ist richtig. Das deutsche Gesetz fordert vom Kunsthändler Aufzeichnungen über Kunden, die antike Stücke erwerben. Die Folgen für das Vertrauensverhältnis von Händler und Sammler kann man sich ausmalen. Außerdem wird gefordert, dass Besitzer im Zweifelsfalle Nachweise über die Herkunft und den Zeitraum beibringen, in dem sich ein Objekt im Lande befindet. Solche Angaben werden in vielen Fällen auch beim besten Willen nicht gemacht werden können. Deshalb muss die Beweislastumkehr gestrichen werden, zumal sie von der Konvention auch nicht gefordert wird. Deutschland wollte wieder einmal den Musterschüler abgeben. Anstatt internationale Verträge eins-zu-eins umzusetzen - wie es übrigens im Koalitionsvertrag steht - wird weit über die Zielvorgabe hinausgeschossen. Nationale Alleingänge aber schädigen die Wettbewerbsfähigkeit und den Standort Deutschland; Museen werden verunsichert und der Kunstbesitz von privaten Kunstsammlern ist bedroht.
(Die Fragen stellte Birgit Maria Sturm)
