Folgerecht : Vergütung auch in Deutschland 4 %
(Pressemitteilung 26.1.2006)

Der Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände (ADK) und Wolfgang Börnsen, Sprecher für Kultur und Medien der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, setzen sich dafür ein, bei der Umsetzung der EU-Folgerechts-Richtlinie für Kunstverkäufe bis zu 50.000 Euro auch in Deutschland die Folgerechtsvergütung auf 4% des Verkaufspreises festzusetzen.
Im Interesse der Wettbewerbsgleichheit innerhalb der EU ist es für den Kunsthandelsstandort Deutschland wichtig, dass bei der Umsetzung der Folgerechts-Richtlinie für Kunstverkäufe hierzulande nicht höhere Abgabesätze festgelegt werden als sie bei gleichen Verkäufen im Ausland vorgesehen sind. Deshalb halten wir es für geboten, für Veräußerungen von Kunstwerken bis zu einem Verkaufspreis von 50.000 Euro entsprechend dem in der Richtlinie vorgesehenen Regelsatz statt der bisherigen 5% eine Folgerechtsvergütung in Höhe von 4% des Verkaufspreises in das deutsche Recht zu übernehmen, so der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Börnsen, der seit November kulturpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist. Union und SPD wissen um den Stellenwert der bildenden Kunst in Deutschland.
Der ADK begrüßt den gestern bekannt gegebenen Gesetzentwurf zur Änderung des Folgerechts im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie.
Das Folgerecht verpflichtet den Kunsthandel, den Urheber am Erlös eines weiterverkauften Werkes zu beteiligen. Bislang galt bei allen Veräußerungen ab 50 Euro eine Abgabe von 5% des Verkaufspreises - unabhängig von dessen Höhe -, die dem jeweiligen Künstler bzw. dessen Erben oder anderen Rechteinhabern zu zahlen war.
Andere EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise das kunstmarktstarke Großbritannien oder die Nachbarländer Österreich und die Niederlande, kannten bislang kein derartiges Gesetz. Hierdurch sind dem deutschen Kunsthandel über Jahrzehnte beträchtliche Wettbewerbsnachteile entstanden. Der ADK hat sich deshalb nachdrücklich für eine Harmonisierung des Folgerechts in der EU eingesetzt (siehe hierzu auf diesen Seiten über die Harmonisierung des Folgerechts in der EU).
Gemäß der Gesetzesvorlage werden für Weiterverkäufe von 1.000 bis 50.000 Euro ab 2006 nur noch 4% Folgerechtsabgabe fällig. Für Werke unter 400 Euro Verkaufspreis ist keine Abgabe zu entrichten. Hier hätte sich der deutsche Kunsthandel einen Sockelbetrag von 3.000 Euro gewünscht. Angesichts der Tatsache, dass bislang Verkäufe bereits ab 50 Euro folgerechtspflichtig gewesen sind, stellt der Freibetrag bis 1.000 Euro allerdings einen tragfähigen Kompromiss dar. Dies kommt insbesondere jenen Galerien und Editeuren zugute, die sich für junge, im Markt noch nicht etablierte Künstler engagieren.
Darüber hinaus werden - wie in der Richtlinie vorgesehen - folgende Abgabesätze ab 2006 eingeführt:
| Verkaufserlös: | Folgerechts-Vergütung: |
|---|---|
| über 50.000 bis 200.000 Euro: | 3% |
| über 200.000 bis 350.000 Euro: | 1% |
| über 350.000 bis 500.000 Euro: | 0,5% |
| über 500.000 Euro: | 0,25% |
Zudem darf der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung je veräußertem Werk 12.500 Euro nicht übersteigen.
Trotz der insgesamt niedrigeren Abgabesätze ist die neue Folgerechtsregelung auch für bildende Künstler und Künstlerinnen von Vorteil, insofern sie endlich auch in den Mitgliedstaaten der EU ihren Anspruch auf Beteiligung am Verkauf ihrer Werke einfordern können.
Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände (ADK): Kontakt und Impressum
(© ADK)
(Siehe hierzu auch die ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers eines Originalkunstwerks, April 2005)
